Sonntag, 15. August 2010

FSK - Stiftungen

FSK- Stiftungen

Eine Initiative der

Stiftung EBWK - Stiftung für Erziehung, Bildung, Wissenschaft & Kultur Sitz Göttingen

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-       Freiwillige Selbstkontrolle für Deutsche Stiftungen

Leitlinien für die Vergabe des FSK-Stiftungs-Siegel

Inhalt

Präambel und Zielsetzung

Verfahrensregelung

Informationen zur FSK-Stiftungen

Präambel und Zielsetzung

Zertifizierungen werden oft als Wegweiser zum Einführen eines Qualitätsmanagement-Systems verstanden. Dies ist eine irrtümliche Annahme, da eine Normenreihe lediglich beschreibt, welche Elemente in einer Stiftung offengelegt werden müssen und wie dies zu erfolgen hat.

Die Zukunftssicherung einer Stiftung wird also nicht durch die Zertifizierung selbst geleistet. Letztere zeigt nur, dass die Abläufe in der Stiftung gemäß einer Normierung zukunftssicher geplant sind. Eine Zertifizierung wird oft als „Muss" angesehen, um im nationalen und internationalen Markt agieren zu können – sie wird daher teils als ein kostenträchtiger „Umweg" betrachtet, der nichts über die tatsächliche Arbeit der Stiftung aussagt.

Die oberste Leitung der Organisation muss sich dazu verpflichten, die Anforderungen einzuhalten. Des Weiteren muss die Leitung als eine Art Vorbild handeln und konsequent den Anforderungen, die durch die normierende Selbstverpflichtung gestellt werden, folgen. Die Erfüllung einzelner Anforderungen wird oft als Belastung und nicht als Hilfe empfunden. Um die Zertifizierung mit Sinn zu erfüllen, sind regelmäßig externe Supervisionen sinnvoll und können auf freiwilliger Basis beim FSK-Stiftungen angefordert werden. Es soll durch die Freiwilligkeit die Gefahr vermieden werden, dass lediglich zu diesen Supervisionen der Arbeit einer Stiftung, die Arbeitsweise und die damit verbundene Qualität „auf Vordermann" gebracht wird: Sonst wird das „Zertifizieren"  wichtiger  als der eigentliche Sinn einer FSK- Stiftungen. Absicht einer solchen Deregulierung, wie sie die FSK-Stiftungen in ihrer Quintessenz darstellt, ist die Liberalisierung des Stiftungsmarktes, insbesondere der Zertifizierung der Stiftungen, mit dem Ziel

  • Innovationen durch Wettbewerb unter den Stiftungen zu fördern
  • Investitionen zu fördern und damit neue Arbeitsplätze im Rahmen der Stiftungsarbeit zu schaffen
  • in den Stiftungen höhere Effizienz zu erreichen
  • dem Staat eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.

Im Zentrum der Arbeit der FSK – Stiftungen stehen die freiwillige Prüfung von Stiftungen und deren

·        zweckgerichtete, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Spendenmittel

  • die eindeutige und transparente Rechnungslegung und Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit
  • die sachgerechte Prüfung der Rechnungslegung
  • die sachgerechte Spendenwerbung, die über die Verwendung der Spendengelder informiert und die Würde der Betroffenen achtet
  • Beratung und Supervision der Stiftungsarbeit
  • Förderung von Innovationen und Effizienz durch Unternehmensberatung

Basis der Überprüfung der genannten Kriterien sind Selbstauskünfte der Organisationen, die das Siegel beantragen (Jahresberichte, Werbematerial, Informationsbroschüren).

Qualifizierte Wirtschaftsprüfer stehen für die FSK – Stiftung bereit. Sie werden von der Stiftung EBWK für eine Dauer von drei Jahren ernannt

Die FSK verleiht seit Mai 2009 Stiftungen  das FSK-Stiftungen - Siegel. Dieses steht für die nachgeprüfte, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder und damit für die Seriosität und Transparenz der geprüften Organisation.

Die Tätigkeit des FSK-Stiftungen als einer Initiative der Stiftung EBWK wird allein durch Spenden und einen Bearbeitungsbeitrag von 495€ finanziert.

Verfahrensregelung:

 Das Spendensiegel können rechtlich selbstständige Organisationen beantragen

·        ebenso eindeutig abgegrenzte unselbstständige Organisationen, die über einen eigenen Namen und eigene Satzung, Entscheidungsstrukturen, eigenes Konto und Rechnungslegung verfügen.

·        Der Sitz der Organisation ist in Deutschland

·        Die Organisation ist gemäß den §§ 51-68 der Abgabeordnung als steuerbegünstigt anerkannt

·        Die Organisation kann ihre Tätigkeit für mindestens 2 Geschäftsjahre nachweisen

 

Die der Prüfungskommission der FSK-Stiftungen vorgelegten Unterlagen enthalten u.a. klare und nachvollziehbare Aussagen zu:

·        Zielsetzung

·        Leitung und Aufsicht

·        Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

·        Mittelverwendung

·        Vergütungen

·        Rechnungslegung und Prüfung

·        Jahresberichte

·        Verwendung des FSK-Stiftungen – Siegels

* Vertraulichkeit:

Das FSK-Stiftungen behandelt die im Rahmen der Antragsstellung überlassenen, organisationsinternen Unterlagen vertraulich. Das FSK-Stiftungen ist nicht berechtigt, Dritte über den Eingang oder die Ablehnung eines Antrags auf Zuerkennung zu informieren.

* Haftung:

Das FSK-Stiftungen, seine gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen übernehmen gegenüber der Antrag stellenden Organisation keine Haftung.

Siegel-Zuerkennung: Das FSK-Stiftungen-Siegel gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung für 1 Jahre. Die Zuerkennung des FSK-Stiftungen-Siegels und dessen Geltungsdauer wird mit einer Urkunde bestätigt.

Eine Initiative der

Stiftung EBWK - Stiftung für Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Kultur Sitz Göttingen

Verwaltung Reit 1 85665 Moosach

www.stiftungebwk.de Dr.erikmuellerschoppen@googlemail.com

Kontonummer: 163023 000
Bankleitzahl: 630 901 00
Volksbank Ulm-Biberach eG
Olgaplatz 1
89073 Ulm

Steuer-Nummer Finanzamt Göttingen:  20/206/23840

 Zugelassene gemeinnützige Stiftung unter dem AZ: RV BS 2.06-11741/42-227 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Braunschweig.

 

 

 

Steuer-Nummer Finanzamt Göttingen:  20/206/23840

 Zugelassene gemeinnützige Stiftung unter dem AZ: RV BS 2.06-11741/42-227 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Braunschweig.

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